Die religiös motivierte Beschneidung oder Zirkumzision an nicht einwilligungsfähigen Jungen stellt eine strafbare Körperverletzung dar. Zu diesem Schluss gelangte dieser Tage das Landgericht Köln (das Urteil im Wortlaut), das sich als erstes deutsches Gericht mit dieser Frage auseinanderzusetzen hatte. Das Gericht wertete das Recht auf körperliche Unversehrtheit des Kindes und dessen Selbstbestimmungsrecht höher als das Erziehungsrecht der Eltern und deren Recht auf Religionsausübung.
Wie ist die Rechtslage in der Schweiz?