Für Ehe und Familie – Eine diskriminierende CVP-Initiative

Ein Brief an die zuständigen DepartementsvorsteherInnen und die Vorsteherin des Bundesamtes für Justiz betreffend die Volksinitiative «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe», welche auch bestimmt, dass «die Ehe … die auf Dauer angelegte und gesetzlich geregelte Lebensgemeinschaft von Mann und Frau [ist]»:

[Update: Unten die Antwort des Bundesrates vom 8. November 2013]

Zürich, 8. Oktober 2013

Sehr geehrte Frau Bundesrätin Sommaruga
sehr geehrte Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf
sehr geehrter Herr Bundesrat Berset

Ich beziehe mich auf die Medienmitteilung des EFD vom 29. Mai 2013, worin der Bundesrat mitteilt, dass er die Volksinitiative «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe» zur Annahme empfiehlt. Ich wende mich an Sie, Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf, als Vorsteherin des EFD, an Sie, Herr Bundesrat Berset, als Vorsteher des EDI, und an Sie, Frau Bundesrätin Sommaruga, als Vorsteherin des Bundesamtes für Justiz – des «rechtsstaatlichen Gewissens» der Bundesverwaltung.

Die Medienmitteilung geht ausführlich auf die finanzpolitischen Gründe ein, weshalb der Bundesrat die Initiative unterstützt. Unerwähnt aber – und deshalb unklar – bleibt die Haltung des Bundesrates zum ersten Satz dieser Initiative, wonach «die Ehe … die auf Dauer angelegte und gesetzlich geregelte Lebensgemeinschaft von Mann und Frau [ist]». Dies, obwohl es verschiedene Gründe gibt, weshalb dieser Satz als Verfassungsbestimmung problematisch ist:

  • Mit dem ausschliesslichen Bezug auf die Ehe (als Lebensgemeinschaft von Mann und Frau) droht die Diskriminierung der in einer eingetragenen Partnerschaft lebenden Menschen. Die Initianten haben zwar betont, von ihrer Initiative könnten «Paare in eingetragener Partnerschaft ebenso … profitieren», doch ist dies eine Interpretation gegen den ausdrücklichen Initiativtext. Selbst wenn das Bundesparlament später auf Gesetzesebene keinen diskriminierenden Erlass verabschieden sollte, so steht diese Versicherung der Initianten in der heutigen Zeit, in der nur zu oft die absolut wortgetreue Umsetzung von Volksinitiativen verlangt wird, schräg in der Landschaft.
  • Das Ehe- und Familienrecht des ZGB geht implizit und an verschiedenen Stellen ausdrücklich davon aus, dass eine Ehe nur von einem Mann und einer Frau geschlossen werden kann. Dies ergibt sich umgekehrt auch aus der Definition der eingetragenen Partnerschaft. In der Rechtsprechung und in der juristischen Lehre ist dies nicht umstritten. Die Behauptung der Initianten, für die Abschaffung der «Heiratsstrafe» müsse die Ehe zuerst definiert werden, ist deshalb falsch.
  • Auch wenn, wie erwähnt, das Konzept der Ehe als einer Verbindung von Mann und Frau zurzeit die Grundlage der schweizerischen Gesetzgebung ist, hat dies vor allem historische und traditionelle Gründe. Diese Gründe und damit das Konzept werden aber heute zunehmend als diskriminierend in Frage gestellt, wobei der gesellschaftliche Konsens sich – zumal in vergleichbaren westlichen Staaten – dahin bewegt, die Ehe auch für gleichgeschlechtliche Partnerschaften zu öffnen. Es erscheint deshalb anachronistisch und dem laufenden gesellschaftlichen Diskurs abträglich, ausgerechnet im heutigen Zeitpunkt das hergebrachte Ehe-Konzept in der Verfassung zu verankern und damit bis auf weiteres zu zementieren.
  • Auch aufgrund der menschen- und internationalrechtlichen Entwicklungen wird die Schweiz früher oder später nicht darum herum kommen, die Ehe auch gleichgeschlechtlichen Partnerschaften zu öffnen (bereits der Fall ist dies in Belgien, Holland, Spanien, Kanada, Südafrika, Norwegen, Schweden, Portugal, Island, Argentinien, Dänemark, Brasilien, Neuseeland, Uruguay und Frankreich sowie einigen U.S.-Bundesstaaten). Die heute dafür zur Verfügung gestellte eingetragene Partnerschaft dürfte sich indessen länger halten lassen, wenn diese auch verfassungsrechtlich nicht als eine Partnerschaft minderer Form gewertet wird, wie dies mit der Initiative implizit der Fall wäre.
  • Ausdruck dieser internationalen Entwicklung ist u.a. der Entscheid des U.S. Supreme Court in «United States v. Windsor» vom 26. Juni 2013 (fast zeitgleich mit der Medienmitteilung des Bundesrates): Das Gericht hat darin ein U.S.-Bundesgesetz (den «Defense of Marriage Act» von 1996), welches die Ehe als Verbindung von Mann und Frau definierte, als verfassungswidrig und diskriminierend beurteilt, u.a. deshalb, weil es für die dadurch entstehende Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Paare keinen legitimen Grund gäbe («… no legitimate purpose …») und weil das Gesetz deshalb allein den Grund haben könne, diejenigen, welche in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften leben, herabzuwürdigen («… the principal purpose and the necessary effect of this law are to demean those persons who are in a lawful same-sex marriage …»). Ein anderer Grund ist auch im Zusammenhang mit der Initiative nicht ersichtlich.
  • Bedenken sind schliesslich auch hinsichtlich der Voraussetzung der Einheit der Materie angebracht: Weil, wie erwähnt, eine Definition der Ehe für die Anliegen der Initiative nicht notwendig ist, vermischt die Initiative ein gesellschaftspolitisches (Ehe als Verbindung von Mann und Frau) mit einem finanzpolitischen Anliegen (Abschaffung der «Heiratsstrafe»). Während kaum jemand sich, im Grundsatz, gegen die Abschaffung der «Heiratsstrafe» aussprechen dürfte (zumindest solange es nicht um die konkrete Ausgestaltung geht), ist dies für den gesellschaftspolitischen Teil der Initiative zweifelhaft. Die Stimmenden werden durch die Initiative aber gezwungen, diese beiden Anliegen gemeinsam zu beurteilen und gegeneinander abzuwägen, obwohl es dabei um unterschiedliche Fragestellungen geht. Und es steht zu befürchten, dass der Entscheid dabei zulasten der (vorerst vielleicht nur abstrakt) betroffenen Minderheit geht.

Aus allen diesen Gründen bitte ich Sie, sehr geehrte Damen und Herren, dem Gesamtbundesrat zu beantragen, auf den Entscheid zur Unterstützung der Volksinitiative «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe» zurückzukommen und dem Parlament stattdessen einen nichtdiskriminierenden Gegenvorschlag zu unterbreiten, welcher sich allein auf den finanzpolitischen Inhalt der Initiative beschränkt (z.B. als ein neuer Art. 127 Abs. 4 BV: «Gemeinsam besteuerte Paare dürfen gegenüber nicht gemeinsam besteuerten Paaren und Alleinstehenden steuerlich nicht benachteiligt werden.»).

Als Bürger bin ich besorgt, dass unsere Bundesverfassung, auf die man bei ihrem Erlass 1999 mit Recht stolz sein konnte, zum Instrument von Diskriminierung und Ausgrenzung wird. Ich bin überzeugt, dass es nicht im Sinne des Bundesrates ist, eine steuerliche Ungerechtigkeit um den Preis einer anderen Diskriminierung aufzuheben.

Freundliche Grüsse

Marcel Küchler

Gemeinsame Antwort der BundesrätInnen Sommaruga, Widmer-Schlumpf und Berset:


Der Bundesrat ist mit dem steuerpolitischen Ziel der Volksinitiative, die Ungleichbehandlung von Ehe- und Konkubinatspaaren zu beseitigen, einverstanden. Der Initiativtext enthält dabei einen Ehebegriff, der nach Auffassung des Bundesrates dem heutigen Verständnis von Ehe entspricht. Der Bundesrat verzichtete daher darauf, dem Parlament einen direkten Gegenentwurf zu beantragen, welcher den Initiativtext ohne Definition der Ehe übernommen hätte. 

Mit Annahme der Initiative würde in der Verfassung die Ehe als Lebensgemeinschaft zwischen Mann und Frau definiert. Dennoch könnte dies den Gesetzgeber nicht daran hindern, auch gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften im Erb- oder im Sozialversicherungsrecht sowie in weiteren Rechtsgebieten (z.B. Bürgerrecht, Adoptionsrecht) gleich zu behandeln wie Ehepaare im traditionellen Sinn. Bereits das geltende Partnerschaftsgesetz folgt dieser Leitlinie. Insofern dürfte sich die Definition des traditionellen Ehebegriffs in der Verfassung relativieren.

Die Frage bleibt allerdings, weshalb nicht einmal diese Aussagen in die Botschaft aufgenommen wurden. Und dies, obwohl das EJPD offenbar empfahl, die Initiative wegen der Ehe-Definition abzulehnen!

Weitere Hinweise:


Kommentare

3 Antworten zu „Für Ehe und Familie – Eine diskriminierende CVP-Initiative“

  1. Avatar von Feirefiz
    Feirefiz

    Eigentlich gelangte ich wegen eines Word-Problems auf dieses Site, bin jetzt aber auch von den anderen Inhalten der Seiten, die ich allerdings nicht alle eins-zu-eins teile, in den Bann geschlagen.

    Ihren wunderbaren Brief, der die Initiative für eine Volksabstimmung, die die Ehe diskriminierend als ein Institut zwischen Mann und Frau definiert, im Detail auseinandernimmt, unterstütze ich allerdings voll und ganz, auch wenn ich kein_e Schweizer_in bin.

    Mein Gefühl ist allerdings im Moment, das «gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit», die versucht, Menschen im Interesse neoliberaler Bereicherungspolitik in gegeneinander gerichtete Interessengruppen zu spalten, statt angesichts der globalen Energie- und Ressourcenprobleme global und lokal solidarische Lösungsansätze zu fördern, auf allen Ebenen schwer im Kommen ist.

  2. Avatar von Michael Brewer
    Michael Brewer

    Danke für Ihren Engagement. Bin 100% einverstanden mit Ihren Artikel. Habe auch denn Bundesrat geschrieben und den selben unbefriedigend Antwort erhalten. Ich habe es satt 2. Klasse Schweizer Bürger zu sein! Wegen den Ehestrafe haben wir, mein Partner und ich, seit 1995 nicht registrieren lassen und habe gewartet bis endlich dies Ungerechtigkeit erhoben wäre. Und nun, die wollen es tun, aber nicht für uns! Wir leben nicht ein Amerikanischen Red State, oder?
    Der Frage ist, was nun? Wie kämpfen wir weiter? Keine Mensch die ich kennen versteht dass ein Ja zu denn CVP Initiative heisst gleich ein Nein zu uns. Es ist Zeit endlich Ehe für uns zu erlauben. Meine Frage ist, was können wir tun. Wo ist der Öffentlichkeitsarbeit und Aufklärung die so dringend nötig. Ich befürchte dass diese Initiative, der Zuckergegossenen Diskriminierung wird gutgeheissen weil es spricht den Portemonnaie der Mehrheit an.

    1. Avatar von Susan Geyer
      Susan Geyer

      Ich habe diesen Blog plus das hier http://blog.bernerzeitung.ch/blogmag/index.php/33363/bundesrat-empfiehlt-menschenrechtsverletzung/ auf Facebook gepinnt, für die Öffentlichkeit. Ich befürchte, dass die Problematik (ein ‹Ja› = eine Verletzung der Menschenrechte) vielen nicht klar und etlichen egal ist… Die Gleichgültigkeit und Schläfrigkeit in diesem Land ist erschütternd. Und die Gedanken all der Schlafmützen im so genannten Parlament sind mir schleierhaft. So viel Ignoranz auf einem Haufen! … Was Ihr und die LGBT-Community tun müsstet: sichtbar und laut werden! Demos organisieren, so, dass 2000 Leute (oder mehr) teilnehmen, nicht mickrige 200, alle Angehörigen und Solidarischen einladen!

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