Krankenkassenwechsel
Alle Jahre wieder. Günstigste Krankenkasse suchen (Priminfo [BAG]) und bis zum 30. November (eintreffen bei der Krankenkasse) die aktuelle Kasse kündigen.
Bei viele Krankenkassen kann man den Antrag zum Beitritt online bestellen oder sogar den neuen Vertrag online abschliessen.
Wer Grund- und Zusatzversicherung bisher bei der gleichen Krankenkasse hatte, kann die Grundversicherung trotzdem bei einer anderen Krankenkasse abschliessen. In der Kündigung unbedingt darauf hinweisen, dass die Kündigung sich nur auf die Grundversicherung bezieht!
Krankenkassen dürfen Zusatzversicherungen nicht kündigen, weil jemand zu einer anderen Kasse wechselt (vgl. Comparis).
Krankenkassenkündigung (*.docx; MS Word 2010/2013)
Mietzinsreduktion
Alle drei Monate legt das Bundesamt für Wohnungswesen den hypothekarischen Referenzzinssatz für die Mietzinsen fest. Sinkt der Referenzzinssatz um ein Viertelprozent, können Mieter auf den nächsten Kündigungstermin eine Mietzinsreduktion verlangen.
Die Höhe der Miete wird aber nicht nur vom hypothekarischen Referenzzinssatz beeinflusst, sondern auch durch die Teuerung (Inflation). Diese ist zurzeit teilweise rückläufig, es lohnt sich deshalb, auch hier eine entsprechende Reduktion zu verlangen. Der anwendbare Teuerungsindex ist auf der Seite des Mieterverbandes zu finden.
Manche Vermieter, auch wenn sie aufgrund des gesunkenen Referenzzinssatzes und der Teuerung die Reduktion gewähren, machen im Gegenzug eine sog. «allgemeine Kostensteigerung» geltend.
In diesem Fall sollte man einen detaillierten Nachweis dieser Kosten verlangen, gerade bei sinkender Teuerung etc. sind diese oft nicht plausibel. (Verweigert der Vermieter einen detaillierten Nachweis, muss die Erhöhung innert 30 Tagen bei der zuständigen Mietschlichtungsstelle angefochten werden.)
Mietzinsreduktion (*.docx; MS Word 2010/2013)